Die bayerische Landesdelegiertenkonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) verabschiedete am Sonntag in Nürnberg einstimmig die nachstehende Entschließung zum 70. Jahrestag der Bayerischen Verfassung:
Verfassung ernst nehmen – dem populistischen Ruf nach Leitkultur entgegentreten!
Am 1. Dezember 1946 wurde mit einer Volksabstimmung die Bayerische Verfassung angenommen. Unter den (wenigen) Frauen und Männern im vorbereitenden Verfassungsausschuss und in der verfassungsgebenden Landesversammlung waren viele, die selbst in der NS-Zeit Verfolgung erlitten hatten oder ins Exil getrieben wurden. Sie waren sich – unabhängig davon, ob sie der CSU, der SPD, der KPD angehörten oder parteilos waren – einig, dass diese Verfassung vor allem dem Ziel zu dienen hatte, einen neuerlichen Weg in eine Nazidiktatur zu versperren und einen dauerhaften demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu sichern. Aus dem Widerstand und dem Exil brachten sie ihre Überlegungen in die Beratungen ein. So ist in der Bayerischen Verfassung von 1946 – wie auch in anderen Länderverfassungen – der Bezug auf den deutschen Faschismus stellenweise noch direkter zu spüren als im Grundgesetz von 1949. Read More